AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ASSARTO Unternehmensgruppe Schneider GBR Schmuckschmiede Bayern 

Augsburg


1. Rechtsgeschäfte

Für alle Rechtsgeschäfte sind die folgenden Bestimmungen maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Mit der ersten Anmeldung zu einem Goldschmiedekurs erkennt der Kunde die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an. Die Anmeldung erfolgt durch Bezahlung der Kursgebühr. Mündliche Abreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt sind.


2. Anmeldung

Die Anmeldung zu allen Kursen erfolgt ausschließlich durch Einzahlung der Kursgebühr aller angemeldeter Personen. Wird im Auftrag anderer eingezahlt, so haftet der Einzahlende bei Nichterscheinen der angemeldeten Person.


3. Abmeldung

Abmeldungen für einen Goldschmiede- oder 1-Tageskurs erfolgen ausschließlich in der angemeldeten Filiale. Erfolgt die Abmeldung bis 6 Wochen vor Kursbeginn, erstatten wir die gezahlte Gebühr abzüglich 20,- € Verwaltungsaufwand pro Person. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von 6 Wochen vor Kursbeginn oder danach, wird die Kursgebühr nicht erstattet. Im Krankheitsfall (ärztliches Attest) senden wir einen Gutschein, der für einen neuen Kurs eingelöst werden kann.
Trauringkurse können nur storniert werden, solange das Metall nicht fest bestellt wurde. Die Bestellung erfolgt durch Übersendung der Material-Rechnung an den Kunden per email. Sobald der Kunde die Metalle fest bestellt hat, ist ein Rücktritt vom Kurs und der Bestellung nicht mehr möglich.


4. Zahlungen

a) Kursgebühr

Die Kursgebühr wird zur Anmeldung entweder direkt in der Werkstatt oder mit einer Rechnung bezahlt. Geht die Kursgebühr gar nicht oder nicht rechtzeitig vor Kursbeginn ein, werden die Personen trotz Anmeldung automatisch aus dem Kurs gestrichen. Eine Teilnahme zu dem gewünschten Kurs ist dann nur bei Verfügbarkeit des Platzes möglich. Bei Anmeldungen, die kurzfristig vor Kursbeginn erfolgen, ist die Kursgebühr beim ersten Erscheinen zu entrichten.

b) Material

In den Goldschmiede- und 1-Tageskursen verbrauchtes Material wird immer am Ende der Stunde im Büro abgerechnet und bezahlt.
Metalle, die für den Trauringkurs fest bestellt und von uns extra angefertigt werden, müssen spätestens 6 Wochen vor dem Kurs bezahlt werden. Wird dem Kunden beim Beratungstermin ein Festpreis ausgemacht, gilt dieser Preis bei Zustimmung durch Unterschrift als bindend und muss innerhalb von 2 Wochen überwiesen werden. Eine Änderung und Stornierung ist nicht möglich.


5. Preise

Die von uns angegebenen Preise für Trauringe gelten für eine Annahme durch den Kunden am Tag der Beratung. Das Angebot bezieht sich auf die besprochenen Ringe in der gewünschten Legierung, Breite, Dicke und Profil. Eingeholte Preisangebote für Anfertigungen durch uns sind nur bei unverzüglicher Annahme für uns bindend. Nachbestellungen und Einzelbestellungen gelten als neue Aufträge. Hierfür müssen wir uns Preisveränderungen vorbehalten. Sonderbeschaffungen und feste Besstellungen können nicht zurück gegeben werden. Wegen der schwankenden Edelmetallpreise behalten wir uns auch eine Toleranz von 15% bei Kostenvoranschlägen vor. Feilung, die während der Bearbeitung ins Leder abfällt, trägt der Kunde. Dafür berechnen wir das verwendete Lot in den Kursen nicht. Gewichtsangaben von Ringen stellen deswegen auch ausdrücklich keine zugesicherte Eigenschaft dar.


6. Eigentumsvorbehalt

Die in unseren Kursen gefertigten Schmuckstücke sowie alle gekauften Halbfertigteile und Steine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen unser Eigentum. Bei Be- und Verarbeitung der Edelmetalle und Steine durch den Kunden behalten wir weiterhin das uneingeschränkte Eigentumsrecht an der neu entstandenen Sache. Werden unsere Produkte dabei mit uns nicht gehörenden Produkten vermischt, so erwerben wir das Miteigentumsrecht an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrages zu dem Wert der vermischten Gegenstände.


7. Mängelrügen

Mängelrügen sind vom Kunden unverzüglich uns gegenüber zu erheben. Soweit ein von uns vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder verzögert sie sich aus von uns zu vertretenden Gründen unangemessen, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Vorstehende Regelung gilt auch bei Fehl- bzw. Falschlieferung sowie fehlerhafter Mengen- und Gewichtsangabe. Qualitäts- und Quantitätsangaben bei Edelmetallen und Steinen stellen keine der zugesicherten Eigenschaften dar.

Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.


8. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für beide Teile ausschließlich Augsburg.